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Christine Spira
Schwerbehindertenvertrauensfrau
+49 3677 69-1983
Kirchhoffbau, Gustav-Kirchhoff-Straße 1, Zi. 1094
Unser Team der Schwerbehindertenvertretung (SBV) der Technischen Universität Ilmenau nimmt seine Aufgaben gemäß § 178 SGB IX zum Gesetzestext wahr. Gern stehen wir Ihnen bei allen Fragen der Eingliederung in das Arbeitsleben, bei gesundheitlichen Problemen im Arbeitsleben oder längerer Krankheit und bei der Ausgestaltung des Arbeitsplatzes beratend und unterstützend zur Seite. Wir helfen Ihnen bei Antragstellungen bei Ämtern und Behörden und werden in Kündigungsschutzverfahren einbezogen. Zögern Sie deshalb nicht, rechtzeitig Kontakt zu uns aufzunehmen. Ihre Fragen werden vertraulich behandelt und Lösungen nur mit Ihnen gemeinsam gefunden. Unser gemeinsames Ziel ist es, sehr gute Arbeitsbedingungen für Schwerbehinderte und von der Bundesarbeitsagentur gleichgestellte Menschen an unserer Universität zu gestalten. So besitzt die TU Ilmenau unter anderem seit 2016 ein mobiles Audiosystem für den Einsatz bei Veranstaltungen.
Schwerbehindertenvertrauensfrau:
Christine Spira
+49 3677 69-3318
sbv-org@tu-ilmenau.de
1. Stellvertreterin: Katharina Trippler
Nach Terminvereinbarung per Mail oder Telefon bietet das Team der Schwerbehindertenvertretung persönliche Beratungen im Büro im Kirchhoffbau, Gustav-Kirchhoff-Str. 1, Raum 1094, an.
Im Arbeitsleben gibt es Regeln und Gesetze, die gut für Menschen mit Behinderung sind.
Beispiel:
Menschen mit Behinderung haben Recht auf mehr Urlaub als Menschen ohne Behinderung. Die SBV prüft, ob diese Regel eingehalten wird.
Die SBV macht selbst Vorschläge, die gut für Menschen mit Behinderung sind.
Beispiel:
Tina ist gehörlos. Damit sie bei Besprechungen mit ihrer Arbeitsgruppe alle Informationen versteht, braucht sie eine Gebärdendolmetscherin oder einen Gebärdendolmetscher.
Die SBV beantragt Maßnahmen bei den zuständigen Stellen:
Die SBV vertritt die Interessen der Menschen mit Behinderung gegenüber dem Arbeitgeber.
Zum Beispiel bei
Die SBV verhandelt mit dem Arbeitgeber und informiert dann die Beschäftigten.
Die SVB unterstützt die Beschäftigten bei Anträgen.
Beispiel:
Anna hat sich bei einem Unfall die Augen verletzt. Auf einem Auge ist sie blind. Sie will einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Die SVB hilft ihr beim Antrag.
Die SBV hat ein Mitwirkungsrecht. Das bedeutet:
Der Arbeitgeber muss die SBV über alles informieren, was Beschäftigte mit Behinderung betrifft.
Beispiele:
Bevor der Arbeitgeber eine Entscheidung in dieser Angelegenheit trifft, muss er die SBV anhören. Der Arbeitgeber muss die SBV sofort über die Entscheidung informieren. Kündigt der Arbeitgeber einer Person mit Behinderung ohne Beteiligung der SBV, dann ist die Kündigung nicht wirksam.
Die SBV nimmt an allen Sitzungen teil von
Will die SBV ein Thema besprechen, das für einen oder mehrere Beschäftige mit Behinderung wichtig ist, kann sie einen Antrag stellen:
Die SBV darf bei der Abstimmung dabei sein, aber nicht mit abstimmen. Das heißt: Die SBV hat kein Stimmrecht bei den Entscheidungen.
Die SBV führt 1 Mal im Jahr eine Versammlung mit den Menschen mit Behinderung im Betrieb oder in der Dienststelle durch.
Auch der Chef soll daran teilnehmen. Bei wichtigen Themen kann die SBV zusätzliche Versammlungen durchführen.
Beispiele für wichtige Themen:
Die Schwerbehindertenvertretung darf während der Arbeitszeit an Schulungen und Fortbildungen teilnehmen. Sie bekommt trotzdem den vollen Lohn.
Wichtig:
Der Arbeitgeber darf die SBV wegen ihrer Arbeit nicht schlechter behandeln als die anderen Beschäftigten.
Das Team der Schwerbehindertenvertretung der Technischen Universität Ilmenau kooperiert mit verschiedenen Bereichen und Partnern innerhalb und außerhalb der Universität.