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Dennys Klein
Kanzler der Universität
+49 3677 69-5030
Ernst-Abbe-Zentrum, Ehrenbergstraße 29
Zi. 3316
Jede Hochschule gibt sich nach Maßgabe des Thüringer Hochschulgesetzes eine Grundordnung, die der Genehmigung des Ministeriums bedarf, sowie andere zur Erfüllung ihrer Aufgaben und Regelung ihrer Angelegenheiten erforderliche Satzungen, die, soweit nichts anderes geregelt ist, vom Präsidenten genehmigt werden.
Alle Ordnungen und Satzungen der TU Ilmenau, mit Ausnahme der Grundordnung, werden im Verkündungsblatt der Hochschule bekannt gemacht.
Neben den hier aufgeführten Satzungen und Ordnungen mit universitätsübergreifender Bedeutung verfügen auch einzelne Betriebseinheiten, Institute sowie andere wissenschaftliche Einrichtungen der Hochschule und die Studierendenschaft über satzungsrechtliche Regelungen, die direkt in den Onlineangebote der Struktureinheiten verfügbar sind.